Bauherrenvertretung und Baubegleitung - Bauherrentreuhand


Sie planen ein Bauvorhaben. Der richtige Architekt muss gefunden und geführt, Ihr Raumprogramm soll umgesetzt, Verträge nach Ihren Wünschen aufgesetzt und in Ihrem Interesse abgeschlossen werden. Die Planung und Ausführung soll in hoher Qualität und mit den geeigneten Unternehmern speditiv erfolgen. Auch die Einhaltung von Budget und Terminen ist Ihnen wichtig.

Hand auf's Herz: Besitzen Sie die nötigen Ressourcen, Fachkenntnisse und die Durchsetzungskraft zur Abwicklung Ihres anspruchsvollen Projektes in einer etwas speziellen Branche?

In den letzten Jahren setzte sich die Fachmeinung durch, dass sich Bauwillige mit Vorteil von Anfang an die Unterstützung eines erfahrenen und unabhängigen Bauherrenvertreters sichern, welcher explizit die Partei und die Interessen der Bauherrschaft vertritt. Dies ist zwar nicht gratis. Aber die durch den Beizug eines Bauherrenvertreters eingesparten Baukosten und der Zugewinn an Qualität, Sicherheit und Zeit kompensieren dessen Kosten erfahrungsgemäss bei Weitem.

Bauherrschaften stehen bei Konflikten oft alleine da. Der Architekt müsste zwar die Interessen aller am Bau Beteiligten (somit auch seine eigenen) vertreten, ebenso ein Generalunternehmer. Jedoch nur der unabhängige Bauherrenvertreter garantiert uneingeschränkt die Interessen der Bauherrschaft. Er verhindert Interessenskonflikte und Entscheide zu Ungunsten der Bauherrschaft auch bei Streit, und sichert Qualität.

Selbstverständlich ist es auch möglich, je nach Bedarf nur Teilleistungen in Anspruch zu nehmen.



Definition der Teilleistungen bei pauschaler Auftrags-Erteilung für die Bauherrenvertretung


31 Phase Vorprojekt (Anteil am Gesamthonorar 10%)
Definition umfasst gemäss SIA: Studium von Lösungsmöglichkeiten, Grobschätzung der Baukosten, Vorprojekt und Kostenschätzung
zusätzlich Vorgespräche, Mithilfe bei der Vorauswahl der Architekten, Beurteilung der Konzeptvorschläge, Verhandlung der Vertragsabschlüsse mit Planern

32, 33 Phase Bauprojekt, Bewilligungsverfahren (Anteil am Gesamthonorar 25%)
Definition umfasst gemäss SIA: Bauprojekt, Detailstudien, Kostenvoranschlag, Bewilligungsverfahren
zusätzlich Beurteilung der vorgeschlagenen Baukonstruktionen und der Wirschaftlichkeit

41 Phase Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeanträge (Anteil am Gesamthonorar 20%)
Definition umfasst gemäss SIA: Ausschreibungspläne, Ausschreibung und Vergabe
zusätzlich Preisverhandlungen, Mithilfe bei Unternehmerauswahl und Vergabe

51, 52 Ausführungsplanung, Ausführung (Anteil am Gesamthonorar 40%)
Definition umfasst gemäss SIA: Erstellen Ausführungspläne und Werkverträge, gestalterische Leitung, Bauleitung und Kostenkontrolle
zusätzlich alle nötigen Baustellenbesuche, Teilnahme an Bausitzungen mit Bauherr und Architekt/Bauleitung, Überwachung Zahlungswesen und Qualität

53 Phase Inbetriebnahme, Abschluss (Anteil am Gesamthonorar 5%)
Definition umfasst gemäss SIA: Inbetriebnahme, Dokumentation über das Bauwerk, Leitung der Garantiearbeiten, Schlussabrechnung
zusätzlich Vorabnahme, abschliessende Qualitätskontrolle, Bauabnahme, Kontrolle Schlussabrechnung und Garantiewesen


Gerne unterbreiten wir Ihnen eine konkrete Offerte, welche dem Ausführungsstand und dem Objekttyp Ihres Bauvorhabens entspricht. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Einzelproblemen. In diesem Falle erfolgt die Verrechnung nach Aufwand.


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